Eckpunkte des Abgabenänderungsgesetzes 2022
Der Nationalrat hat am 07.07.2022 das Abgabenänderungsgesetz 2022 beschlossen. Anbei soll ein Überblick über die Neuerungen in der Einkommen- und Umsatzsteuer gegeben werden.
Der Nationalrat hat am 07.07.2022 das Abgabenänderungsgesetz 2022 beschlossen. Anbei soll ein Überblick über die Neuerungen in der Einkommen- und Umsatzsteuer gegeben werden.
Informieren Sie sich bei uns, bevor Sie Anteile an einer Personengesellschaft verkaufen, da in diesem Zusammenhang komplexe steuerliche Fragen auftreten können und durch optimale Gestaltung unter Umständen die Grunderwerbsteuer vermieden werden kann.
Wegen des Krieges in der Ukraine wollen viele die dortige Not durch eine Spende oder Hilfsgüterlieferungen lindern. Hilfsgüterlieferungen im Rahmen von nationalen oder internationalen Hilfsprogrammen sind dabei als nicht steuerbare Umsätze zu behandeln.
Der Verwaltungsgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Bedingungen ein Grundstückstausch nicht der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) unterliegt.
Wird ein Vereinsfest durch Sportvereine, kirchliche oder politische Organisationen etc. geplant, helfen dabei meist Vereinsmitglieder und Familienangehörige. Dann stellt sich die Frage, wie diese Helfer sozialversicherungs- und steuerrechtlich zu behandeln sind und ob sie als Dienstnehmer angemeldet werden müssen.
Aufgrund der gestiegenen Benzin- und Dieselpreise kann ein Elektrofahrzeug vorteilhaft sein. Es stellt sich dann die Frage, welche steuerlichen Vorteile die Anschaffung eines solchen Elektrofahrzeugs bietet.
Wie das Bundesfinanzgericht (BFG) kürzlich erkannte, steht im Jahr der Betriebsaufgabe die steuerliche Begünstigung für nicht entnommene Gewinne nicht zu, da deren Förderzweck in diesem Jahr nicht erreicht wird.
Der entgeltliche Verzicht auf ein Fruchtgenussrecht im außerbetrieblichen Bereich unterliegt im Gegensatz zum entgeltlichen Verzicht auf ein Veräußerungs- und Belastungsverbot nicht der Einkommensteuer. Fraglich ist die Art der Aufteilung eines pauschalen Gesamtentgelts.
2014 wurde der Betriebsausgabenabzug von freiwilligen Abfertigungen („Golden Handshakes“) eingeschränkt. Allerdings wurden davon auch Abfertigungen im Rahmen von Sozialplänen erfasst. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob nun diese Betriebsausgabeneinschränkung für Sozialplanzahlungen mit Wirkung zum 1.1.2023 als gleichheitswidrig auf.
Um das Recht auf Vorsteuerabzug auszuüben, soll künftig der Leistungsempfänger wissen müssen, ob der leistende Unternehmer seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten besteuert.