Die vereinfachte Gewinnermittlung eines Rechtsanwalts
Rechtsanwälte können ihren Gewinn im Rahmen einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln. Eine besondere Form ist die Basispauschalierung, bei der die Betriebsausgaben mithilfe eines pauschalen Satzes von der Höhe der Umsätze ermittelt werden.