Vermietung von Grundstücken aus umsatzsteuerlicher Sicht
Seit 1.1.2017 ist eine kurzfristige Vermietung (= nicht mehr als 14 Tage) zwingend steuerpflichtig, wenn ein Unternehmer ein Grundstück sonst nur zur Ausführung von Umsätzen verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.